Yachtversicherung oder Bootsversicherung mit Besonderheiten in der Kaskoversicherung

Besonderheiten der M&P Yachtversicherung (Kaskoversicherung)

  • Gegenstand der Yachtsversicherung:
    Versichert ist die Yacht inkl. Inventar, Ausrüstung, Zubehör.
    Beiboot mit Außenborder, Trailer, Außenborder als Hauptantrieb bzw. Hilfsmotoren können mit gesonderter Versicherungssumme im Antrag deklariert werden und sind dann ebenso umfassend versichert wie die Yacht.
  • Vorsorge bei Persönlichen Effekten:
    Persönliche Effekten sind Gegenstände zum persönlichen Gebrauch an Bord (z.B. Unterhaltungselektronik) und vor-sorglich mit 3 % der Gesamtversicherungssumme, maximal jedoch bis zu EUR 5.000,-, mitversichert. Persönliche Effekten sowie Fahrräder, deren Einzelwert 500,- EUR übersteigt, können ebenfalls separat mitversichert werden.
  • Allgefahrendeckung:
    Eine Allgefahrendeckung bietet Schutz gegen ALLE Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber einer Einzelgefahrendeckung, in der die versicherten Gefahren einzeln benannt sein müssen. Darüber hinaus gilt in der Allgefahrendeckung die Umkehr der Beweislast, d.h. nicht der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass der eingetretene Schaden unter die versicherten Gefahren fällt, sondern der Versicherer, dass der Schaden nicht in der Allgefahrendeckung enthalten ist.
  • Feste Taxe:
    Die vereinbarte Versicherungssumme wird als „Feste Taxe“ im Falle eines Totalverlustes ersetzt. Der Einwand der Un-terversicherung ist ausgeschlossen.
  • Abzüge "Neu" für "Alt":
    Im Teilschadenfall werden Schäden ohne Abzüge „Neu für Alt“ ersetzt.
  • Großes Fahrtgebiet:
    Das vereinbarte Fahrtgebiet erstreckt sich auf Europäische Binnengewässer, Ostsee, Nordsee gem. Ziff. 2 MPYKB 2008. Für Aufenthalte im Bereich Mittelmeer, Dardanellen, Schwarzes Meer gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 1% der Gesamt-Versicherungssumme, max. EUR 2.500,-. Eine gesonderte Prämie fällt nicht an. Erweiterungen auf an-dere Fahrtgebiete sind nach Absprache möglich.
  • Schadenfreiheitsregelung:
    Es reduziert sich die Selbstbeteiligung gem. der vereinbarten Staffel um 1/3 pro Versicherungsjahr. Nach dem 3. Jahr ohne Schaden fällt keine Selbstbeteiligung mehr an. Der Selbstbehalt für das Mittelmeer bleibt hiervon ausgenommen.
  • Bergung, Wrackbeseitigung, Entsorgung:
    Die Kosten für Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung werden bedingungsgemäß neben der Versicherungssumme ersetzt.
  • Regattarisiko:
    Die Teilnahme an Wettfahrten im Vereinssport ist mitversichert.
  • Transporte:
    Innerhalb des vereinbarten Fahrtgebietes sind Land-, Fähr-, und Seetransporte gedeckt.
  • Winterlager, Kranen und Slippen:
    Es besteht Versicherungsschutz ganzjährig, sowohl an Land, als auch im Wasser. Das Anlandnehmen und Zuwasserlas-sen ist mitversichert. Vorübergehend von Bord genommene Gegenstände bleiben weiterhin gedeckt.
  • Konstruktions- und Materialfehler:
    Folgeschäden von Konstruktions- Fabrikations- und Materialfehler sind bei der Yachtversicherung mitversichert.
  • Hilfeleistungen:
    Es besteht Versicherungsschutz, wenn bei geleisteter Hilfestellung während einer akuten Notlage mit Gefahr für Leib und Leben ein Schaden am Wassersportfahrzeug entsteht.
  • Keine Selbstbeteiligung:
    Bei Totalverlust, bei Schäden an Persönlichen Effekten, bei Schäden durch: Kollision am stillliegenden Schiff verursacht durch Dritte, Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl sowie bei Schäden infolge Hilfeleistung während einer akuten Notlage entfällt die Selbstbeteiligung.
  • Übernachtungs- und Rückreisekosten:
    Bei Unbewohnbarkeit der Yacht nach einem versicherten Ereignis werden die Kosten für Übernachtung bzw. Rückreise zum Heimatort bis EUR 250,- pro Person, maximal EUR 2.000,- für die Crew, ersetzt

Service im Schadenfall

Die Versicherer AXA und esa EuroShip - ein Unternehmen der Allianz - verfügen über ein Netz von Kontakten, die im versicherten Fahrtgebiet im Falle eines Falles zur Verfügung stehen - damit sichergestellt ist, dass Reparaturen schnell und fachmännisch ausgeführt werden.

 
 

MARTENS & PRAHL Versicherungskontor GmbH | Dankwartsgrube 72-74 | 23552 Lübeck
Telefon +49 (0) 451 16 003 0 | Telefax +49 (0) 451 16 003 50
Email an MARTENS & PRAHL

Yachtversicherung oder Bootsversicherung mit Besonderheiten Kaskoversicherung