Yachtversicherung oder Boootsversicherung mit Besonderheiten in der Haftpflichtversicherung

Besonderheiten der M&P Yachtversicherung (Haftpflichtversicherung)

  • Mitversicherung der persönlichen, gesetzlichen Haftpflicht von:
    - Skipper
    - Crew
    - und anderen mit der Bedienung berechtigten Personen für gegen Sie erhobene Ansprüche aus Anlass dieser Verrichtungen.
    Auch die Ansprüche der mitversicherten Personen untereinander sind gedeckt.
  • Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus:
    - Ziehen von Wasserskiläufern, Schirmdrachenfliegern, Parasailern und anderen Wassersportgeräten
    - Halten, Besitz und Mitführen eines Beibootes, sofern dies im Zusammenhang mit der Nutzung der Yacht
    geschieht
    - Gebrauch eines für das versicherte Fahrzeug benötigten, nicht versicherungspflichtigen Trailers
  • Geltungsbereich:
    Der Geltungsbereich versteht sich analog des Fahrtgebietes der bestehenden Kasko-Versicherung der MARTENS & PRAHL | Yachtversicherung.
  • Deckungssummen:
    Es besteht individuell die Wahlmöglichkeit zwischen Deckungssummen von EUR 4 Mio., EUR 5 Mio. und EUR 15 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden.
  • Vermögensschäden:
    sind bis EUR 200.000,- je Schadenfall bei der Yachtversicherung mitversichert.
  • Mietsachschäden:
    sind bis EUR 200.000,- je Schadenfall mit einer Selbstbeteiligung von EUR 250,- bei der Yachtversicherung mitversichert.
  • Gewässerschäden:
    Für eingetretene Schäden durch Verunreinigung von Gewässer und Erdreich besteht Versicherungsschutz.
  • Urlaubsdeckung Charter:
    Das Chartern oder Leihen eines Bootes, welches dem versicherten Objekt entspricht, ist im Rahmen des Vertrages bis zu 4 Wochen im Jahr beitragsfrei mitversichert!

 
 

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