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Yachtversicherung oder Boootsversicherung mit Besonderheiten in der Haftpflichtversicherung |
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Besonderheiten der M&P Yachtversicherung (Haftpflichtversicherung)
- Mitversicherung der persönlichen, gesetzlichen Haftpflicht von:
- Skipper
- Crew
- und anderen mit der Bedienung berechtigten Personen für gegen Sie erhobene Ansprüche aus Anlass dieser Verrichtungen.
Auch die Ansprüche der mitversicherten Personen untereinander sind gedeckt.
- Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus:
- Ziehen von Wasserskiläufern, Schirmdrachenfliegern, Parasailern und anderen Wassersportgeräten
- Halten, Besitz und Mitführen eines Beibootes, sofern dies im Zusammenhang mit der Nutzung der Yacht
geschieht
- Gebrauch eines für das versicherte Fahrzeug benötigten, nicht versicherungspflichtigen Trailers
- Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich versteht sich analog des Fahrtgebietes der bestehenden Kasko-Versicherung der MARTENS & PRAHL | Yachtversicherung.
- Deckungssummen:
Es besteht individuell die Wahlmöglichkeit zwischen Deckungssummen von EUR 4 Mio., EUR 5 Mio. und EUR 15 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden.
- Vermögensschäden:
sind bis EUR 200.000,- je Schadenfall bei der Yachtversicherung mitversichert.
- Mietsachschäden:
sind bis EUR 200.000,- je Schadenfall mit einer Selbstbeteiligung von EUR 250,- bei der Yachtversicherung mitversichert.
- Gewässerschäden:
Für eingetretene Schäden durch Verunreinigung von Gewässer und Erdreich besteht Versicherungsschutz.
- Urlaubsdeckung Charter:
Das Chartern oder Leihen eines Bootes, welches dem versicherten Objekt entspricht, ist im Rahmen des Vertrages bis zu 4 Wochen im Jahr beitragsfrei mitversichert!
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